Kritische Analyse der Reformankündigung zum Familienverfahrensrecht
und zivilgesellschaftlicher Druck
Bundesrat lenkt nach jahrzehntelangem Druck im Familienrecht ein
Die jüngste Ankündigung des Schweizer Bundesrats, das Familienverfahrensrecht zu modernisieren, sorgt bei engagierten Eltern und Organisationen für Erleichterung – und Skepsis. In einem Bericht vom 06. Juni 2025 kommt die Regierung zum Schluss, dass bei Scheidungen mit Kindern die Zuständigkeiten vereinheitlicht und Verfahren vereinfacht werden sollen. Familienformen haben sich stark gewandelt. Deshalb sei eine Anpassung der Abläufe überfällig, so der Bundesrat. Die Vernehmlassung für entsprechende Gesetzesänderungen soll Ende 2026 eröffnet werden.Diese politischen Signale folgen auf jahrzehntelange Forderungen von Betroffenen sowie einer neuen Welle medialer Aufmerksamkeit – etwa durch ein brisantes Interview mit Dr. Andrea Christidis und Rechtsanwalt Julian Burkhalter, das den Kampf eines Vaters gegen ein biasgeladenes System ins Scheinwerferlicht rückte.
viele Betroffene sehen sich im Familienrecht auf einen ungleichen Kampf um Gerechtigkeit verwiesen
Der Fall steht exemplarisch für ein System, in dem manipulierte Gutachten, voreingenommene Behörden und bürokratische Hürden Familien zerreißen. Unter dem Titel „Sein Recht auf Vaterliebe“ diskutierten die Psychologin Andrea Christidis von Axion Resist und der Rechtsanwalt Julian Burkhalter kürzlich öffentlich über die dramatischen Erlebnisse eines Vaters im schweizer Zivilrecht.Laut dem Interview wurden in dem Fall falsche Diagnosen gestellt und notwendige Abklärungen unterlassen, während die Behörden das Kindeswohl durch willkürliche Massnahmen eher gefährdeten als schützten. Solche Schilderungen zeigen auf, wie rasch Eltern in die Rolle von Hilfesuchenden gedrängt werden, die gegen Institutionen ankämpfen müssen, welche eigentlich dem Kindeswohl sowie dem Kindes- und Erwachsenenschutz verpflichtet sind. Was der Vater beschreibt, lässt eher einen systematischen Menschen- und Drogenhandel im Amt vermuten.
Die präsentierten Vorwürfe – etwa dass unterlassene Untersuchungen und amtliche Willkür die Rechte von Kindern verletzen – untermauern, was Betroffene seit langem kritisieren. Dr. Christidis, selbst Gutachterin für forensische Psychologie, weist darauf hin, dass es nicht an Gesetzen fehlt, sondern an deren Anwendung: Behörden würden bestehende Rechte allzu oft ignorieren. Ihrer Einschätzung nach werden Whistleblower bestraft, während Verantwortliche straflos blieben. „Die Entlarvung von Straftaten durch die Obrigkeit wird drakonisch verfolgt, nicht jedoch diejenigen Amtsträger, die die Straftaten begehen“, so Christidis. Diese deutlichen Worte lassen erahnen, warum das Vertrauen vieler Bürger in KESB & Co. erschüttert ist. Zugleich erklären sie die Forderung, den „Tätern im Amt“ endlich Konsequenzen aufzuzeigen.
Bundesrat will Verfahren vereinfachen – Einheitliche Zuständigkeit geplant
Der offizielle Bericht stützt sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse und eine Umfrage in der Praxis – doch für Betroffene kommt dieser Schritt vor allem viel zu spät.Tatsächlich verspricht die angedachte Reform, Konflikte schneller zu deeskalieren: Ein einziges Verfahren aus einer Hand könnte zähe Kompetenzgerangel vermeiden und Eltern wie Kinder entlasten. Mediation und einvernehmliche Lösungen sollen gestärkt werden – Prinzipien, die Elternorganisationen seit Jahren propagieren. Dennoch bleibt unklar, warum die Politik so lange brauchte, um offensichtliche Probleme anzugehen, während Generationen von Familien in der Zwischenzeit erhebliche Leidensdruck erlebten.
Jahrzehntelang ignorierte Missstände: Betroffene schlagen Alarm
Schon lange weisen zivilgesellschaftliche Initiativen auf systematische Defizite
im Familien- und Kindesschutzrecht hin. Der 2024 gegründete Verein GJFS (Gesellschaft
für Justizvollzug und Familienrechtsreform mit Standards) vertritt zahlreiche Menschen,
die unter behördlichem Versagen leiden. In einem formellen
Gesuch vom Mai 2025 an Bundesrat, Justiz- und Sozialdepartement listete die GJFS erschütternde Beispiele
struktureller Gewalt auf:
- Kindesentfremdung (Kinder werden dauerhaft von einem Elternteil getrennt),
- unrechtmässige Fremdplatzierungen (Heimunterbringung ohne genügende Grundlage),
- Zwangsmedikation von Betroffenen,
- missbräuchliche Beistandschaften und Entmündigungen sowie
- der Entzug der Verfügungsmacht über Eigentum der Familien.
All dies komme vor und verletze grundlegende Verfassungs- und Menschenrechte, so die Organisation. Entsprechend deutlich fielen ihre Forderungen aus. In der Eingabe verlangte die GJFS unter anderem:
- Feststellung der Rechtsverletzungen, also ein offizielles Anerkennen des staatlichen Unrechts;
- sofortiges Abstellen aller verfassungs- und EMRK-widrigen Unterlassungen im Kindesschutz;
- positive Maßnahmen wie Gesetzesreformen, Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission und Entschädigungen für die Opfer.
Dass nun – nur Wochen später – der Bundesrat Bewegung in einem Teilbereich zeigt, werten viele Betroffenenorganisationen als Erfolg ihrer Beharrlichkeit. Gleichzeitig schwingt ein mahnender Unterton mit: Der jetzige Reformschritt beschränkt sich auf Verfahrensfragen. Tiefgreifendere Forderungen nach Aufarbeitung und Wiedergutmachung bleiben zunächst aussen vor. So hatte die Schweiz zwar vergangene Unrechtstaten – etwa die Verdingkinder-Schicksale – offiziell aufgearbeitet und entschädigt, jedoch nie strafrechtlich verfolgt. Ein ähnliches Muster dürfe sich nicht wiederholen, warnen Betroffenenvertreter.
Zivilgesellschaftlicher Druck als Katalysator des Wandels?
Es wirkt zumindest wie ein bemerkenswerter Zufall, dass kurz nach verstärkter medialer Beleuchtung der Missstände nun politische Bewegung einsetzt. Tatsächlich liegen die Probleme seit Jahrzehnten auf dem Tisch – doch erst der öffentlich aufgebaute Druck scheint dem Reformstau Beine zu machen. Beobachter vermuten, dass die wachsende Berichterstattung über extreme Einzelfälle und die Vernetzung der Betroffenen im Internet den Handlungsdruck auf die Politik erhöht haben. Plötzlich gerieten Behördenversagen und Familienleid ins Rampenlicht, vom Boulevard bis in soziale Medien. Sicher ist: Ohne das unermüdliche Engagement zahlreicher Eltern, Grosseltern und Fachleute wären die Themen wohl weiter verdrängt worden.Dennoch bleibt offen, wie viel vom zivilgesellschaftlichen Forderungskatalog die Regierung letztlich umsetzt. Der geplante Einbezug der Wissenschaft und Praxis in die Reform lässt hoffen, dass zumindest Qualitätsstandards verbessert werden – etwa bei Gutachten, Verfahrensdauer und Anhörung der Kinder. Doch viele Aktivist*innen bleiben skeptisch, ob strukturelle Probleme wie Machtmissbrauch und Intransparenz allein durch Verfahrensänderungen gelöst werden. Sie verweisen darauf, dass selbst die besten Gesetze nutzlos bleiben, „wenn sie von den Tätern im Amt nicht angewendet werden“. Genau hier will die GJFS ansetzen: Der Vereinsname wurde bewusst gewählt, um deutlich zu machen, „dass wir Konsequenzen im strafrechtlichen Sinne erwarten“, wie drei Gründerväter schreiben. Sprich: Behördenmitarbeiter, die Grundrechte verletzen, sollen persönlich zur Rechenschaft gezogen werden.
Rufe nach strafrechtlicher Verfolgung der Verantwortlichen
Neben der Reform des Zivilrechts fordern Opferorganisationen daher strafrechtliche Konsequenzen für Fälle von Amtsmissbrauch oder unterlassener Hilfeleistung. Bislang endeten zahlreiche Skandale folgenlos für die zuständigen Funktionäre – ein Umstand, den engagierte Eltern als regelrechten Rechtsbruch ansehen. Die GJFS argumentiert etwa, dass das wiederholte Wegschauen der Strafverfolgungsbehörden bei offensichtlichem Amtsmissbrauch selbst ein Unrechtstatbestand sei. Es verletze den gesetzlichen Verfolgungszwang und könne als Unterlassungsdelikt gewertet werden. Mit anderen Worten: Wenn Staatsanwälte wegsehen, obwohl Amtsträger Kinder und Eltern schädigen, machen sie sich nach Auffassung der Kritiker mitschuldig. Dieser provokante Ansatz gipfelt in einer spektakulären Aktion: Die GJFS hat im Mai 2025 eine Eingabe beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eingereicht, um die Schweizer Behörden wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit untersuchen zu lassen. Darin schildert der Verein, wie historische Missstände (etwa die genannten Zwangsplätze und Fürsorgemassnahmen) sich heute in moderner Form fortsetzen – durch ein System von KESB, Gutachtern und Heimen, das unkontrolliert in Familien eingreife. Weil die schweizer Justiz unfähig oder unwillig sei, solche Taten zu ahnden, müsse eben der IStGH prüfen, ob hier internationales Strafrecht verletzt werde.Ob es tatsächlich so weit kommt, ist ungewiss. Doch allein die Tatsache, dass verzweifelte Eltern diese Karte ziehen, spricht Bände. Sie unterstreicht die Frustration über die Straflosigkeit im System. Und sie setzt die Politik zusätzlich unter moralischen Zugzwang: Reformiert man jetzt nur die Abläufe, oder stellt man sich auch der Frage nach Verantwortung und Gerechtigkeit für vergangenes Unrecht?
Fazit: Ein Anfang, aber noch keine Gerechtigkeit
Die Modernisierung des Familienverfahrensrechts ist ohne Zweifel ein Schritt in die richtige Richtung – und ein Erfolg für all jene, die unermüdlich für Änderungen gekämpft haben. Schneller ablaufende, einheitliche Verfahren könnten künftiges Leid mindern und „Konfliktdeeskalation durch rasche und einfache Verfahren“ ermöglichen. Doch vielen geht das nicht weit genug. Sie wollen eine echte Kulturwende in Behörden und Gerichten: weg von Intransparenz, Vertuschung und Immunität, hin zu Empathie, Offenheit und Rechenschaft.So bleibt der Tonfall auch nach der Bundesrats-Mitteilung aktivistisch-kritisch. Dank öffentlichem Druck bewegt sich zwar endlich etwas – aber die Wächter der Justiz stehen weiter im Fokus. Die kommenden Monate bis zur Vernehmlassung werden zeigen, ob die Entscheidungsträger den Weckruf der Zivilgesellschaft wirklich gehört haben. Denn eins hat sich bereits gezeigt: Wird der Ruf nach Gerechtigkeit zu lange in den Wind geschlagen, suchen sich Betroffene neue Wege, ihn hörbar zu machen. Die Hoffnung lautet, dass es solcher Eskalationen in Zukunft nicht mehr bedarf – weil das System Familie und Justiz aus sich heraus menschlicher, fairer und transparenter geworden ist.