4. Technische Hilfsmittel entwickeln

Wir ergreifen die strategische Initiative, Recht für alle Menschen zugänglich zu machen.

Zwar ist die in der Schweiz grundlegende Gesetzessammlung unter www.fedlex.admin.ch öffentlich zugänglich, aber die Entscheide der Richter in der Schweiz werden auf Grundlage von undurchsichtigen Kommentaren oder politischen Interessen gefällt, die nur „insidern“ zur Verfügung stehen und dies ist auch noch kostenpflichtig, weil akademisch ausgebildete Rechtsvertreter benötigt werden. Jeder muss heute Steuern PLUS allfällige Vorschüsse bezahlen, d.h. der Zugang zum Rechtstaat wird dem Bürger zusätzlich verrechnet, wenn ein Antrag gestellt wird. Es besteht die Gefahr einer Über-Forderung und Über-Schuldung bei fehlerhaften Prozessen.

Richter werden „gewählt“. Das heisst, ihre finanzträchtigen Werbekampagnen müssen „gesponsert“ werden. Ihre anschliessenden Entscheide müssen den Sponsoren der Partei passen und nicht zwingend dem normalen Volk. Der Anwaltsverband ist einem kantonalen Gericht unterstellt bzw. angegliedert und kann aufmüpfigen Mitgliedern, die Anwalts-Lizenz entziehen. Beim Bundesgericht gingen im Berichtsjahr 7795 neue Beschwerden ein (Vorjahr 8033). Mit 8040 erledigten Fällen wurde ein neuer Rekordwert erreicht (Vorjahr 7782). Die durchschnittliche Dauer der 2018 beendeten Verfahren blieb mit 145 Tagen praktisch gleich (Vorjahr 144 Tage).“ Quelle: BGER.ch, Bericht über unsere Tätigkeit im Jahre 2018.

Wenn man pro Beschwerde eine Fakturierung von CHF 1‘000.- kalkuliert, hat das Bundesgericht mindestens CHF 8 Millionen verrechnet. Alles Drumherum (Anwälte, Gutachter etc.) ist heute noch nicht erfasst. Für ein totes Kind (Einwirkung eines Staatsangestellten) wurde erst kürzlich eine jämmerliche Entschädigung von CHF 25‘000.- gezahlt. Das ganze Justiz-Wesen hat über Jahrzehnte zBsp. die Verdingkinder-Kultur und die Diskriminierung der Väter aufgrund des Geschlechts mit getragen. Anwälte haben menschenrechtswidrig Geld verdient und das Unrecht angewendet. Die Hürde für den Bürger, den Rechtsweg einzuschlagen, war zu gross. Dadurch ist ein hoher Schaden (seelisch und finanziell) an Privatpersonen und der Öffentlichkeit entstanden. Pädophile und Sadisten wurden durch die Verjährung geschützt. In Zukunft soll das Prinzip „ex iniuria ius non oritur“ wieder gelten – aus Unrecht entsteht kein Recht.

Unsere Applikation wird in der Justiz genaue Leitplanken setzen. Jeder Mensch kann sich an ein Terminal begeben. Das Terminal nimmt die Aussage mündlich und schriftlich auf. Es kann verbal antworten, Hinweise und Erklärungen abgeben. Es erkennt automatisch, welche Gesetzes-Artikel betroffen sein könnten, berechnet die Chancen auf Erfolg und formuliert eine rechtsgültige Eingabe, zBsp. „Strafanzeige“ nach StGB oder „Gefährdungsmeldung“ nach ZGB, aber auch Beschwerden und Rekurse etc. können am Terminal (Computer) selbständig abgewickelt werden. Die Prozess-Ordnung wird sichergestellt und alle Möglichkeiten werden übersichtlich angezeigt. Es werden weniger Polizisten, Staatsanwälte und Richter benötigt. Alle Prozesse werden (anonymisiert) vom Volk eingesehen, nach dem Öffentlichkeitsprinzip. Niemand soll das Gerechtigkeitsempfinden und das rechtliche Gehör ignorieren können.

Die Sachlage muss – im Prozess – der Wahrheit entsprechen. Die Datenbank ist her zu stellen, Leitplanken sind einzuhalten, öffentlich zugänglich zu machen und vor böswilligen Eingriffen zu schützen.

Wir müssen sehr viel Wert darauf legen, dass die ganze Bevölkerung weiss, wie das Gesetz angewendet wird.