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Kollektivismus gegen Individualismus

Veröffentlicht am: 08. Mai 2025, Gabriel Morales Abellán

Die Schweiz gilt als Wiege direkter Demokratie, als neutral, humanitär und freiheitsliebend. Doch ein Blick hinter das Selbstbild zeigt: Auch hier wirkte der Kollektivismus tief – historisch, institutionell und rechtlich. Eine Analyse inspiriert durch die sieben Pfeiler des Kollektivismus nach G. Edward Griffin, übertragen auf die schweizerische Realität.

1. Ursprung der Rechte: Vom Bürger zum Untertan

In der Bundes-Verfassung sind Rechte unveräusserlich – sie kommen vom Allmächtigen, nicht vom Staat. Auf globaler Ebene schützt Art. 19 der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte das Recht jeder Person auf Eigentum und verbietet willkürliche Enteignung. Art. 1 des ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistet den Schutz des Eigentums.

Die Schweiz ist nicht Vertragspartnerin dieses Zusatzprotokolls. Der Schutz des Eigentums findet sich in Art. 26 der Schweizerischen Bundesverfassung. Ein Schweizer hätte aber niemals die Möglichkeit, sich vor internationalen Instanzen zu wehren, wenn er sein Recht bzgl. Eigentum verletzt sieht. Ein klarer Fall im Kommunismus. Das bedeutet: Eigentum ist ein wackliges Grundrecht, ein staatlich gewährtes Privileg. Es kann beschränkt, entzogen oder umverteilt werden – etwa durch Enteignungen. Wer überprüft die Papierberge zum Entscheid im Einzelfall, insbesondere wenn man kein Vermögen für Anwälte besitzt?

2. Die Gruppe vor dem Individuum: Die schweizerische Doppelmoral

Die Schweiz hat sich im Zweiten Weltkrieg offiziell neutral verhalten – faktisch jedoch kollaborierte sie mit dem NS-Regime: Jüdische Flüchtlinge wurden an der Grenze abgewiesen, weil man „das Boot nicht überfüllen“ wollte. Gleichzeitig florierte der Goldhandel mit Nazi-Deutschland – mit Hilfe schweizer Banken . Hier zeigte sich klar: Das „Interesse der Nation“ (Gruppe) hatte Vorrang vor dem Leben einzelner Menschen. Diese Logik ist klassischer Kollektivismus - im Nationalismus wie im Kommunismus.

3. Schutz durch Zwang: Vormundschaft statt Verantwortung

Gemäss Art. 389 Abs. 1 ZGB ordnet die Erwachsenenschutzbehörde eine Massnahme an, wenn die Unterstützung der hilfsbedürftigen Person durch die Familie, andere nahestehende Personen oder private oder öffentliche Dienste nicht ausreicht oder von vornherein als ungenügend erscheint (Subsidiaritätsprinzip). Bedeutet: Der Staat greift nur ein, wenn das Individuum oder die Familie es nicht mehr kann. Doch die Realität sieht anders aus.

Die alten Vormundschaftsbehörden wurden 2013 durch die KESB ersetzt – doch in vielen Fällen agiert sie wie ihre Vorgänger: mit standardisierter Bevormundung unter dem Vorwand des „Schutzes“. Was wie Fürsorge aussieht, ist oft Entmündigung, Erniedrigung auf Vorrat und Arbeitszwang oder Psychiatrisierung – ein typisches kollektivistisches Muster.

Die Kinder werden schon gar nicht als eigene Rechtssubjekte erkannt. Das bedeutet, dass sie von Geburt an Träger eigener Rechte wären und ihre Rechte unabhängig von Erwachsenen gelten. Die UN-Kinderrechtskonvention sieht vor, dass Kinder als Rechtssubjekte betrachtet werden und ihre Rechte berücksichtigt werden müssen - doch wer hat bei der UN überhaupt schon einmal Beschwerde eingereicht, um dies prüfen zu lassen, ob die Schweiz das Recht auf beide Elternteile verletzt?

Ohne rechtstaatliche Garantie - funktioneller Kommunismus

Jeder Einwohner der Schweiz ist in einer prekären Lage: Eigentum und Subsidiarität existieren, bis es dem Staat oder dem Kollektivinteresse im Weg steht. Das ist ein Duldungsverhältnis. Das erinnert stark an planwirtschaftliches Denken. Kinder werden traumatisiert, von Elternteilen getrennt, damit sich Krippen und Psychiater langfristig mit der Behandlung der Folgen beschäftigen können. Sogar die Krinimalitätsrate steigt, weil Kinder von Elternteilen getrennt werden.

4. Gleichheit vor dem Gesetz – oder doch vor dem Kollektiv?

Antidiskriminierungsgesetze, Steuerprogression, Sozialtransfers: Sie alle behandeln Menschen nicht gleich, sondern unterschiedlich – je nach Klasse, Einkommen oder Meinung.

Besonders deutlich wird dies bei der selektiven Strafverfolgung. Amtspersonal, das Kinder (emotional) missbraucht hat, wird nie zur Rechenschaft gezogen. Gleichheit vor dem Gesetz wird ersetzt durch Gerechtigkeit im Namen der politischen RichterInnen und Behörden: "Unsere Bürger dienen uns als Lohnsklaven. Ihre Kinder sind unsere Knechte."

Fleissige Arbeiter oder "Büezer" sind das Herzstück kollektivistischer Rechtsordnung. Die heutigen politischen Begriffe wie „links“, „rechts“, „liberal“, „konservativ“ usw. sind verwirrend und dienen als Mindset-Filter, um den Bürger in ein Kollektiv zu zwängen und sie in diesem Frame getrennt zu halten. Die Medien hetzen und betreiben Bashing, fördern den Rassismus. Der Individualismus wird zerstört, damit das Geld vom Bürger entzogen werden kann. Der Extremismus wird gefördert. Man versucht die Masse durch Betäubungsmittel zu beruhigen.

Die sogenannte Gewaltentrennung und die kontrollierten Medien dienen der Unterdrückung, vom Entzug der Rechte der Einwohner abzulenken. Ein Bürokratie-Monster gegen die freien Menschen und gegen die wahre direkte Demokratie, gegen die Aufklärung.

5. Der starke Staat als Hüter – Die Sehnsucht nach dem "guten weisen Vater"

Auch in der Schweiz erwarten viele Bürger vom Staat, dass er für sie sorgt: Rente, Gesundheit, Sicherheit, Erziehung. Doch wer alles vom Staat erwartet, darf sich nicht wundern, wenn er nichts mehr ohne ihn tun darf.

Die Verwaltung (KESB, Sozialdienste, Gesundheitsdirektionen etc.) und die Polizei sind in vielen Fällen noch längst nicht Dienstleister, sondern kollektive Machtinstanz. Demokratie wird zum Werkzeug staatlicher Selbstlegitimation – nicht zur Bremse seiner Macht.

Fazit: Freiheit in Gefahr – auch ohne sichtbare Diktatur

Der Kollektivismus tritt in der Schweiz nicht martialisch auf – sondern höflich, sachlich falsch und systematisch. Er versteckt sich in Regulierungen, Fürsorge und Staatsgläubigkeit. Doch das Ergebnis ist das Gleiche: Der Mensch wird zum Objekt staatlicher Planung. Der Einzelne verliert. Die Despoten gewinnen an Macht.

Wenn die Schweiz ihre freiheitlichen Ideale weiter entwickeln will, muss sie den Individualismus wiederentdecken – mit echten Rechten, echter Selbstverantwortung und einer klaren Schnittstelle zwischen Mensch und Verantwortungsträger.

Bevor Partnerschaften mit externen Überprüfungsmöglichkeiten, wie dem Europarat (EGMR) gekündigt oder gelockert werden, muss echte zivilisierte demokratische Rechtstaatlichkeit in der Schweiz realisiert und gesichert werden.

In den kommenden Beiträgen werden wir die historischen bzw. rechtlichen Grundlagen weiter beleuchten und wirtschaftliche Lösungen entwickeln.