Am Donnerstag, 19. Dezember 2024, wurde abgestimmt:
1. Name des Vereins
Wir wissen, dass die Rechte und Gesetze eigentlich aureichend gut sind,
diese aber einfach nicht angewendet werden, von den Tätern im Amt. Der
neue Name des Vereins soll dies stärker zum Ausdruck bringen, dass wir
Konsequenzen im strafrechtlichen Sinne erwarten.
2. Organisation und Statuten
Die anwesenden Vorstandsmitglieder haben neue Statuten aufgesetzt,
die Organisation mit flacher Hierarchie bestätigt und die anstehenden
Aufgaben erweitert. Die Aufnahme neuer Mitglieder ist eröffnet.
3. Neue Mitglieder im Vorstand
Hanspeter Dahinden, Chris Knecht und Gabriel Morales A.
Erste Sitzung des Vereins am 21. Januar 2025
Der Vorstand war vollständig anwesend und durfte sich
daran erfreuen, sich mit Rechtsanwälten, Journalisten
und weiteren Interessierten austauschen zu können.
Traktanden:
Qualität und Ethik im KES-Verfahren
Wir sind uns alle einig, dass die Qualität in Kinderschutz-Verfahren
äusserst mangelhaft ist. Meistens gibt es gar
keine Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung durch die
beschuldigte Partei (hier: Väter). Die KESB sollte den Sachverhalt
von Amtes wegen erforschen, erforderliche Erkundigungen
einziehen und die notwendigen Beweise erheben (Art. 446 Abs. 2
i.V.m. Art. 314 Abs. 1 ZGB). Zur Aufklärung der Abstammung
wirken Parteien und Dritte an Untersuchungen mit, die nötig
und ohne Gefahr für die Gesundheit sind (Art. 296 ZPO).
Ohne Anzeichen und Beweise für eine Kindeswohlgefährdung
ordnen die Behörden i.d.R. einen Kontaktabbruch super-
provisorisch an und beginnen mit einer Entfremdung und
einem Loyalitätskonflikt, was grundsätzlich eine Gefahr
für das Kindeswohl darstellt (Veursacher: Behördenmitglieder).
Zur Ethik wird einstimmig festgehalten, dass die Betroffenen
im Umfeld des Kindes weiträumig verleumdet werden und
schwere Ehrverletzungen erleiden müssen, während die
Angestellten im öffentlichen Dienst sich vehement gegen
das Öffentlichkeitsprinzip wehren, mit Erpressung und
Drohungen. Diese Lösung steht in einem Spannungsfeld
zum verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebot
nach Art. 29 Abs. 1 BV bzw. Art. 6 Ziff. 1 EMRK.
Politische und juristische Mittel für Betroffene
Betroffene werden i.d.R. In eine Armutsfalle und Überschuldung
gedrängt, was die Psyche traumatisiert und ein Ohnmachts
gefühl hervorruft. Die Behördenmitglieder steuern diese Ziele
mit Vorsatz an, um die Geschäfte ihrer Komplizen in den Kantonen
zu beleben.
Weil in der Schweiz keine unabhängige Aufsicht existiert,
keine Ombutsstellen, die Menschenrechte (EMRK) wahren,
müssen die Leitplanken und Standards durch die neu gegründete
Organisation definiert werden und dabei mit Partnern
aus der Öffentlichkeit zusammenarbeiten.
Politische Initiativen und Motionen sind teure und langwierige
Unterfangen, die sorgfältig geplant werden müssen. Anzeigen
gegen die Irreführung und Verbrechen (emotionaler Missbrauch
bis hin zu weisser Folter) im Amt werden i.d.R. von den
Strafverfolgungsbehörden nicht an Hand genommen. Dies muss als
Verletzung des Verfolgungszwangs (Art. 6 StPO) und Unterlassungsdelikt
(Art. 11 i.V.m. Art. 12 Abs. 3 StGB) gedeutet werden.
Eine fachkundige und neutrale Berichterstattung ist unabding-
bar. Der Verein GJFS wird die erste Organisation in der Schweiz
sein, die kollektive Handlungen gegen die Täter im Amt verfolgt,
um den zivilisierten demokratischen Rechtstaat zu verteidigen.
Folgen der Missbräuche durch Täter im Amt
Amtsmissbräuche und Erpressungen sind Offizialdelikte, die
den Strafverfolgungsbehörden bekannt sein müssen.
Der Bundesrat wurde verpflichtet, für die umfassende wissenschaftliche
Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
und der Fremdplatzierungen vor 1981 zu sorgen (Art. 15 Abs. 1
AFZFG). Die aktuelle willkürliche Gewalt durch Behördenmitglieder,
die unverhältnismässig ausgeübt wird, ist aber heute leider
noch immer ein vernachlässigtes oder unterdrücktes Thema.
Unser Verein wird sich mit Fachleuten (Psychologen, Soziologen,
Pädagogen, Juristen etc.) vernetzen, um die immateriellen
Schäden zu inventarisieren. Mithilfe von Journalisten und
weiteren Wissenschaftlern werden wir die Ergebnisse
publizieren und Statistiken veröffentlichen.