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Neu-Gründung und Orientierung des Vereins

Veröffentlicht am: 07. Mai 2025, Gabriel Morales Abellán

Am Donnerstag, 19. Dezember 2024, wurde abgestimmt:

1. Name des Vereins

Wir wissen, dass die Rechte und Gesetze eigentlich aureichend gut sind, diese aber einfach nicht angewendet werden, von den Tätern im Amt. Der neue Name des Vereins soll dies stärker zum Ausdruck bringen, dass wir Konsequenzen im strafrechtlichen Sinne erwarten.

2. Organisation und Statuten

Die anwesenden Vorstandsmitglieder haben neue Statuten aufgesetzt, die Organisation mit flacher Hierarchie bestätigt und die anstehenden Aufgaben erweitert. Die Aufnahme neuer Mitglieder ist eröffnet.

3. Neue Mitglieder im Vorstand

Hanspeter Dahinden, Chris Knecht und Gabriel Morales A.

Erste Sitzung des Vereins am 21. Januar 2025

Der Vorstand war vollständig anwesend und durfte sich daran erfreuen, sich mit Rechtsanwälten, Journalisten und weiteren Interessierten austauschen zu können. Traktanden:

Qualität und Ethik im KES-Verfahren

Wir sind uns alle einig, dass die Qualität in Kinderschutz-Verfahren äusserst mangelhaft ist. Meistens gibt es gar keine Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung durch die beschuldigte Partei (hier: Väter). Die KESB sollte den Sachverhalt von Amtes wegen erforschen, erforderliche Erkundigungen einziehen und die notwendigen Beweise erheben (Art. 446 Abs. 2 i.V.m. Art. 314 Abs. 1 ZGB). Zur Aufklärung der Abstammung wirken Parteien und Dritte an Untersuchungen mit, die nötig und ohne Gefahr für die Gesundheit sind (Art. 296 ZPO). Ohne Anzeichen und Beweise für eine Kindeswohlgefährdung ordnen die Behörden i.d.R. einen Kontaktabbruch super- provisorisch an und beginnen mit einer Entfremdung und einem Loyalitätskonflikt, was grundsätzlich eine Gefahr für das Kindeswohl darstellt (Veursacher: Behördenmitglieder). Zur Ethik wird einstimmig festgehalten, dass die Betroffenen im Umfeld des Kindes weiträumig verleumdet werden und schwere Ehrverletzungen erleiden müssen, während die Angestellten im öffentlichen Dienst sich vehement gegen das Öffentlichkeitsprinzip wehren, mit Erpressung und Drohungen. Diese Lösung steht in einem Spannungsfeld zum verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebot nach Art. 29 Abs. 1 BV bzw. Art. 6 Ziff. 1 EMRK.

Politische und juristische Mittel für Betroffene

Betroffene werden i.d.R. In eine Armutsfalle und Überschuldung gedrängt, was die Psyche traumatisiert und ein Ohnmachts gefühl hervorruft. Die Behördenmitglieder steuern diese Ziele mit Vorsatz an, um die Geschäfte ihrer Komplizen in den Kantonen zu beleben. Weil in der Schweiz keine unabhängige Aufsicht existiert, keine Ombutsstellen, die Menschenrechte (EMRK) wahren, müssen die Leitplanken und Standards durch die neu gegründete Organisation definiert werden und dabei mit Partnern aus der Öffentlichkeit zusammenarbeiten. Politische Initiativen und Motionen sind teure und langwierige Unterfangen, die sorgfältig geplant werden müssen. Anzeigen gegen die Irreführung und Verbrechen (emotionaler Missbrauch bis hin zu weisser Folter) im Amt werden i.d.R. von den Strafverfolgungsbehörden nicht an Hand genommen. Dies muss als Verletzung des Verfolgungszwangs (Art. 6 StPO) und Unterlassungsdelikt (Art. 11 i.V.m. Art. 12 Abs. 3 StGB) gedeutet werden. Eine fachkundige und neutrale Berichterstattung ist unabding- bar. Der Verein GJFS wird die erste Organisation in der Schweiz sein, die kollektive Handlungen gegen die Täter im Amt verfolgt, um den zivilisierten demokratischen Rechtstaat zu verteidigen.

Folgen der Missbräuche durch Täter im Amt

Amtsmissbräuche und Erpressungen sind Offizialdelikte, die den Strafverfolgungsbehörden bekannt sein müssen. Der Bundesrat wurde verpflichtet, für die umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und der Fremdplatzierungen vor 1981 zu sorgen (Art. 15 Abs. 1 AFZFG). Die aktuelle willkürliche Gewalt durch Behördenmitglieder, die unverhältnismässig ausgeübt wird, ist aber heute leider noch immer ein vernachlässigtes oder unterdrücktes Thema. Unser Verein wird sich mit Fachleuten (Psychologen, Soziologen, Pädagogen, Juristen etc.) vernetzen, um die immateriellen Schäden zu inventarisieren. Mithilfe von Journalisten und weiteren Wissenschaftlern werden wir die Ergebnisse publizieren und Statistiken veröffentlichen.