Ich verlor das gemeinsame Sorgerecht am 06. Juli 2016, weil die KESB Bern keinen fairen Prozess ermöglicht hatte.
Das Obergericht Bern und das Bundesgericht wollten meine Beschwerden und die Beweise ebenfalls nicht beachten, weshalb ich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schrieb.
AFFAIRE MORALES c. SUISSE
Das Wichtigste am Entscheid 69212/17 vom 09. Mai 2023 ist,
dass man im Zivilverfahren in der Schweiz nun einen öffentlichen
Prozess verlangen kann, an dem man persönlich angehört werden
soll - unter Zeugen.
Diese Zeugen können künftig die Beweise der Behörden und Gerichte sehen
und hören, auf denen sich deren Entscheid stützt, wenn diese überhaupt
vorliegen. Das Problem in meinem Fall war, dass man sich auf einen
Konflikt mit der Kindsmutter stützte, der in Wahrheit nicht existierte
und die Erziehungsfähigkeit auch nicht von den Gutachterinnen bestritten
werden konnte. Der Entscheid in der Schweiz war also gefälscht.
DIE KOMPLIZEN DER KESB BERN
Die KESB will Massnahmen ergreifen und Geld verteilen. Die Mitarbeiter
betreiben Menschen- und Drogenhandel, solange niemand Einblick in ihre
Machenschaften gewinnt. Obergericht Bern und Bundesgericht haben sich
in meinem Fall die Finger verbrennt.
Patrick Fassbind (Präsident KESB Bern, 2016) Charlotte Christener (heutige
Präsidentin der KESB Bern) Christoph Hurni (Obergericht Bern, 2016; heute
Bundesgericht) und Nicolas von Werdt (Bundesrichter, 2017) hätten wohl nie
gedacht, dass man ihrem Treiben auf die Schliche kommt. Wieviele Opfer
haben dieselben Erfahrungen wie mein Sohn und ich machen müssen?
WIEVIELE KINDER HABEN SIE MISSBRAUCHT?
Die Staatsangestellten behaupten immer wieder gerne, die Gefahr gehe von
den Kindseltern aus, die sich vor Gericht streiten.
Allerdings muss man wiederholt festhalten, dass man in einem zivilisierten
demokratischen Rechtstaat Anspruch auf ein faires Verfahren hat. Diesem
Anspruch werden aber die Behörden und Richter im Land regelmässig nicht
gerecht. Die Gewalt geht noch immer vom Staat aus und nicht von den Eltern.
UNABHÄNGIGE RICHTERINNEN
Sie glauben, der EGMR hat einen politischen Entscheid gefällt, um die
Schweiz zu bevormunden? Denken Sie nochmals darüber nach.
Erst im 2013 wurden die Vormundschaftsbehörden der Schweiz zu den Kindes-
und Erwachsenenschutzbehörden in den Kantonen umgetauft und zentralisiert.
Die ehemaligen Mitarbeiter der Vormundschaftsbehörden wurden einfach in die
neuen Behörden übernommen - und damit auch ihre Handlungsweise.
Nein, kein Ausländer und kein anderer Staat hat so viele Schweizer auf dem
Gewissen wie die schweizer Vormundschaftsbehörden.
Informieren Sie sich genauer:
Unabhängige Untersuchungskommission für Kindes- und Erwachsenenschutz auf OpenPetition (externe Seite)