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Entscheid des EGMR

Veröffentlicht 07. Dezember 2024, Gabriel Morales Abellán

Ich verlor das gemeinsame Sorgerecht am 06. Juli 2016, weil die KESB Bern keinen fairen Prozess ermöglicht hatte.

Das Obergericht Bern und das Bundesgericht wollten meine Beschwerden und die Beweise ebenfalls nicht beachten, weshalb ich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schrieb.

AFFAIRE MORALES c. SUISSE

Das Wichtigste am Entscheid 69212/17 vom 09. Mai 2023 ist, dass man im Zivilverfahren in der Schweiz nun einen öffentlichen Prozess verlangen kann, an dem man persönlich angehört werden soll - unter Zeugen.

Diese Zeugen können künftig die Beweise der Behörden und Gerichte sehen und hören, auf denen sich deren Entscheid stützt, wenn diese überhaupt vorliegen. Das Problem in meinem Fall war, dass man sich auf einen Konflikt mit der Kindsmutter stützte, der in Wahrheit nicht existierte und die Erziehungsfähigkeit auch nicht von den Gutachterinnen bestritten werden konnte. Der Entscheid in der Schweiz war also gefälscht.

DIE KOMPLIZEN DER KESB BERN

Die KESB will Massnahmen ergreifen und Geld verteilen. Die Mitarbeiter betreiben Menschen- und Drogenhandel, solange niemand Einblick in ihre Machenschaften gewinnt. Obergericht Bern und Bundesgericht haben sich in meinem Fall die Finger verbrennt.

Patrick Fassbind (Präsident KESB Bern, 2016) Charlotte Christener (heutige Präsidentin der KESB Bern) Christoph Hurni (Obergericht Bern, 2016; heute Bundesgericht) und Nicolas von Werdt (Bundesrichter, 2017) hätten wohl nie gedacht, dass man ihrem Treiben auf die Schliche kommt. Wieviele Opfer haben dieselben Erfahrungen wie mein Sohn und ich machen müssen?

WIEVIELE KINDER HABEN SIE MISSBRAUCHT?

Die Staatsangestellten behaupten immer wieder gerne, die Gefahr gehe von den Kindseltern aus, die sich vor Gericht streiten.

Allerdings muss man wiederholt festhalten, dass man in einem zivilisierten demokratischen Rechtstaat Anspruch auf ein faires Verfahren hat. Diesem Anspruch werden aber die Behörden und Richter im Land regelmässig nicht gerecht. Die Gewalt geht noch immer vom Staat aus und nicht von den Eltern.

UNABHÄNGIGE RICHTERINNEN

Sie glauben, der EGMR hat einen politischen Entscheid gefällt, um die Schweiz zu bevormunden? Denken Sie nochmals darüber nach.

Erst im 2013 wurden die Vormundschaftsbehörden der Schweiz zu den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden in den Kantonen umgetauft und zentralisiert. Die ehemaligen Mitarbeiter der Vormundschaftsbehörden wurden einfach in die neuen Behörden übernommen - und damit auch ihre Handlungsweise.

Nein, kein Ausländer und kein anderer Staat hat so viele Schweizer auf dem Gewissen wie die schweizer Vormundschaftsbehörden.

Informieren Sie sich genauer:

Unabhängige Untersuchungskommission für Kindes- und Erwachsenenschutz auf OpenPetition (externe Seite)